Patientenverfügung

Wenn der eigene Wille nicht mehr geäußert werden kann: Die Patientenverfügung ist eine bedeutende Vorsorgemaßnahme für den Krankheitsfall. Die Verfügung wird angewandt, wenn der Patient aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr in der Lage ist, eigene Wünsche bezüglich der medizinischen Behandlung zu kommunizieren. Mit dieser Verfügung wird sichergestellt, welche Therapien im Krankheitsfall angewendet werden sollen. Außerdem kann der Vorsorgende auch festhalten, welche Maßnahmen nicht gewünscht sind. Die behandelnden Ärzte sind an diese Patientenverfügung gebunden und müssen ihre Behandlung entsprechend umsetzen. Grundsätzlich empfiehlt sich die Schriftform mit regelmäßiger Aktualisierung auch durch Datum und Unterschrift. Der Aufbewahrungsort der Unterlagen sollte den Angehörigen bekannt sein.

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www.bmjv.de