Erbrecht und Testament

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt die gesetzliche Erbfolge eindeutig. Zunächst haben die „Erben erster Ordnung“ einen Anspruch auf das Erbe ihres Verstorbenen. Hierzu zählen die eigenen Kinder und Kindeskinder. Im Anschluss daran sind weitere Angehörige erbberechtigt, z. B. die Eltern, Geschwister, Nichten und Neffen. Für Ehepartner gelten Sonderregelungen.

Das Testament

Wenn der Erblasser sein Vermögen nach seinen Wünschen verteilen möchte, etwa um einem engen Vertrauten ein Erbe zukommen zu lassen oder um die Erbschaftssteuer zu berücksichtigen, empfiehlt sich das Verfassen eines Testaments oder eines Erbvertrags. Das Testament muss eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden. Es muss außer dem Namen auch den Ort und das Datum enthalten. Das Hinzuziehen eines Notars ist zwar mit Gebühren verbunden, kann jedoch spätere Unklarheiten und eventuelle Streitigkeiten unter den Erben vermeiden.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Sie in rechtlichen Fragen nicht beraten dürfen. Wir empfehlen Ihnen jedoch gerne Kontakte zu Rechtsanwälten und Notaren, die Sie kompetent unterstützen. Für erste Informationen zu Ihren Fragen rund um das Erbe können Sie auch die Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz besuchen: www.bmjv.de